Angaben gemäß § 5 TMG
Frank-Herbert Lorenscheit MV TUT GUT IMMOBILIEN Niendorf 5 Ortsteil Niendorf 17166 Teterow Kontakt
Telefon: 039961481998 Telefax: 032121403378 E-Mail: mvtutgut2018@gmail.com Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE260582322 Aufsichtsbehörde
Stadt Teterow FB Bürger-u.Ordnungsangelegenheiten Marktplatz 1-3 17166 Teterow
http://www.teterow.de Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers: R+V Allgemeine Versicherung AG Mittlerer Pfad 24 70499 Stuttgart
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MV TUT GUT IMMOBILIEN Niendorf 5 in 17166 Teterow Ortsteil Niendorf
1. Geltungsbereich
a. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Verträgen über den Kauf, Verkauf, die Miete oder Pacht von bebauten und unbebauten Grundstücken und sonstigen Flächen, Häusern, Wohnungen, Gewerbeimmobilien jeder Art und sonstigen Immobilien durch die Firma MV TUT GUT IMMOBILIEN (nachfolgend „Makler“) und regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Makler.
b. Sämtliche Angebote und Leistungen des Maklers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Makler diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2. Leistungen des Maklers
Der Makler vermittelt Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsverträge sowie wirtschaftlich gleichwertige Verträge (im Folgenden “Hauptvertrag“ bzw. „Hauptverträge“) in Beziehung auf bebaute und unbebaute Grundstücke und sonstige Flächen, Häuser, Wohnungen, Gewerbeimmobilien jeder Art und sonstigen Immobilien oder hieran.
3. Abschluss des Maklervertrages
a. Ein Maklervertrag zwischen dem Kunden und dem Makler kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Annahme der Maklertätigkeit auf Basis des übermittelten Objekt-Exposés mit den darin aufgeführten Bedingungen bzw. auf Basis der von dem Makler erteilten Auskünfte zustande.
b. Irrtum, Zwischenverkauf- bzw. vermietung bleiben bis zum Abschluss des Hauptvertrages vorbehalten.
4. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
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5. Provisionsanspruch des Maklers
a. Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei wirksamem Zustandekommen eines vermittelten Hauptvertrages oder eines wirtschaftlich gleichwertigen Vertrages. Dies gilt nur dann nicht, wenn in dem Objekt- Exposé oder anderen Informationen des Maklers schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass die Vermittlungsleistung für das betroffene Objekt provisionsfrei erfolgt.
b. Wirtschaftlich gleichwertig ist ein Vertrag insbesondere dann, wenn er mit von dem ursprünglich angestrebten Vertrag abweichenden Bedingungen zustande kommt, sich in seiner Zielsetzung und seinen wirtschaftlichen Auswirkungen aber nur unwesentlich von diesem unterscheidet.
c. Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich Kopien der für die Feststellung und Bemessung der Maklerprovision wesentlichen Seiten des Hauptvertrages bzw. des wirtschaftlich mit einem Hauptvertrag gleichwertigen Vertrag zuzuleiten.
6. Höhe der Maklerprovision
a. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Objekt-Exposé.
b. Ist im Objekt-Exposé die Höhe der Maklerprovision nicht angegeben und wurde sie auch nicht anderweitig vereinbart, so gelten die nachfolgenden Provisionssätze des Maklers:
• 5,95 % des Gesamtkaufpreises bei Erwerb/Veräußerung von Haus- und Grundbesitz • 2,00 Nettokaltmieten bei Vermietung/Verpachtung von Wohnraum • 3,50 Monatsmiet- bzw. -pachtzinsen bei Vermietung/Verpachtung von Gewerberaum Die vorstehenden Provisionssätze verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Zahlungsbedingungen
a. Der Makler rechnet die Provision gegenüber dem Kunden ab. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
b. Die Zahlung hat ausschließlich durch Banküberweisung auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto des Maklers zu erfolgen.
c. Der Kunde kann gegen den Provisionsanspruch mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung auf unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Ansprüchen beruht.
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8. Zahlungsverzug
a. Für Mahnschreiben erhebt der Makler eine Mahngebühr von jeweils 7,00 €.
b. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt dem Makler unbenommen.
9. Objekt-Exposés
a. Der Makler erstellt die Objekt-Exposés auf der Grundlage der Informationen des Eigentümers, für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird. Objekt- Exposés können deshalb nicht ohne vorgängige eingehende Prüfung und Beurteilung der darin enthaltenen Informationen zur Grundlage einer Investitionsentscheidung gemacht werden. Die Prüfung und Beurteilung der in einem Objekt-Expose enthaltenen Angaben hat der Kunde auf eigene Rechnung selbst durchzuführen.
b. Objekt- Exposés enthalten ferner weder Zusicherungen noch Garantien, auf die eine Haftung des Maklers gestützt werden könnte. Dies gilt auch für alle sonstigen Informationen im Zusammenhang mit dem Maklervertrag, die dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in Textform mitgeteilt werden.
c. Die vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung oder Weitergabe des übermittelten Exposés sowie der übrigen übermittelten Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Maklers zulässig. Gibt der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung das Exposé oder in sonstiger Weise übermittelte Informationen jeweils ganz oder auszugsweise an einen Dritten weiter und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das vom Makler angebotene Objekt, so schuldet der Kunde die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
d. Der Kunde ist im Falle der unberechtigten Veröffentlichung oder Weitergabe von übermittelten Dokumenten, Unterlagen und Informationen verpflichtet, den Makler von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese wegen etwaiger Falschinformationen oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Verbindung mit der Weitergabe bzw. Veröffentlichung der Dokumente, Unterlagen oder Informationen und Unterlagen gegen dem Makler geltend machen.
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10. Gesetzlich geforderte Informationen über eine Immobilie
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, dem Makler alle gesetzlich geforderten Informationen zur Vermarktung einer Immobilie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sollte der Auftraggeber dem Makler gesetzlich geforderte Informationen vorenthalten und der Makler aufgrund dessen von Dritten in Anspruch genommen werden oder sollten dem Makler aufgrund dessen Gebühren oder sonstige Kosten auferlegt werden, so wird der Auftraggeber den Makler von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Gebühren freistellen.
11. Vermarktung von Immobilien auf Online-Immobiliensuchplattformen
a. Sofern der Auftraggeber eine Vermarktung seiner Objekte auf Online-Immobiliensuchplattformen wie z.B. immowelt.de, immoscout.de oder auf der Online-Präsenz des weltweit agierenden Partner-Netzwerks des Maklers (bluehomes.com) beauftragt hat, ist der Makler berechtigt, die vom Auftraggeber überlassenen Dokumente, Unterlagen und Informationen auf den vereinbarten Immobiliensuchplattformen bzw. Onlinepräsenzen online zu stellen, wenn und soweit der Kunde der Veröffentlichung der Dokumente, Unterlagen und Informationen in einer gesonderten schriftlichen Erklärung, die auch in elektronischer Form erfolgen kann, ausdrücklich zugestimmt hat.
b. Der Makler wird die vom Auftraggeber übermittelten Dokumente, Unterlagen und Informationen nicht auf Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Diese Prüfung obliegt alleine dem Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Makler deshalb von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen etwaiger Falschinformationen oder wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter im Kontext der Veröffentlichung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dokumente, Unterlagen und Informationen gegen den Makler geltend machen.
c. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über alle Änderungen bezüglich der auf einer Online-Immobiliensuchplattform bzw. anderen Onlinepräsenz präsentierten Objekte zu informieren.
12. Haftung
Der Makler haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei Übernahme von Garantien.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Wenn der Makler durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Maklerleistung in Verzug geraten ist, wenn seine Maklerleistung infolge leichter Fahrlässigkeit unmöglich geworden ist oder wenn der Makler leicht fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, so ist die Haftung für darauf zurückzuführende Schäden des Kunden auf den vorhersehbaren, vertragstypisch eintretenden Schaden, beschränkt.
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Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Soweit Schadensersatzansprüche gegen William den Makler ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des Maklers.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen unberührt.
13. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die der Makler im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Maklervertrages bekannt gegeben werden, erfolgt in Gemäßheit mit den gesetzlichen Bestimmungen. Details können der Datenschutzerklärung des Maklers entnommen werden.
14. Gerichtsstand
a. Bei Verträgen mit Kaufleuten, zu deren Handelsgewerbe der Vertrag gehört, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen unterliegen die vertraglichen Beziehungen der Parteien ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
b. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Makler der Unternehmenssitz des Maklers.
15. Online-Streitbeilegung, Hinweis nach § 36 VSBG
a. Hat der Kunde einen Vertrag mit dem Makler als Verbraucher online oder auf sonstigem elektronischen Weg geschlossen, so kann er im Streitfalle seine Beschwerde per EMail an mvtutgut2018@gmail.com richten.
b. Unabhängig hiervon steht dem Kunden die Möglichkeit offen, eine europaweite Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu nutzen. Erreichbar ist die Streitbeilegungsplattform über http://ec.europa.eu/consumers/odr.
c. Der Makler ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Frank-Herbert Lorenscheit MV TUT GUT IMMOBILIEN Niendorf 5 Ortsteil Niendorf 17166 Teterow Kontakt
Telefon: 039961481998 Telefax: 032121403378 E-Mail: mvtutgut2018@gmail.com Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE260582322 Aufsichtsbehörde
Stadt Teterow FB Bürger-u.Ordnungsangelegenheiten Marktplatz 1-3 17166 Teterow
http://www.teterow.de Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers: R+V Allgemeine Versicherung AG Mittlerer Pfad 24 70499 Stuttgart
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MV TUT GUT IMMOBILIEN Niendorf 5 in 17166 Teterow Ortsteil Niendorf
1. Geltungsbereich
a. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Verträgen über den Kauf, Verkauf, die Miete oder Pacht von bebauten und unbebauten Grundstücken und sonstigen Flächen, Häusern, Wohnungen, Gewerbeimmobilien jeder Art und sonstigen Immobilien durch die Firma MV TUT GUT IMMOBILIEN (nachfolgend „Makler“) und regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Makler.
b. Sämtliche Angebote und Leistungen des Maklers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Makler diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2. Leistungen des Maklers
Der Makler vermittelt Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsverträge sowie wirtschaftlich gleichwertige Verträge (im Folgenden “Hauptvertrag“ bzw. „Hauptverträge“) in Beziehung auf bebaute und unbebaute Grundstücke und sonstige Flächen, Häuser, Wohnungen, Gewerbeimmobilien jeder Art und sonstigen Immobilien oder hieran.
3. Abschluss des Maklervertrages
a. Ein Maklervertrag zwischen dem Kunden und dem Makler kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Annahme der Maklertätigkeit auf Basis des übermittelten Objekt-Exposés mit den darin aufgeführten Bedingungen bzw. auf Basis der von dem Makler erteilten Auskünfte zustande.
b. Irrtum, Zwischenverkauf- bzw. vermietung bleiben bis zum Abschluss des Hauptvertrages vorbehalten.
4. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
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5. Provisionsanspruch des Maklers
a. Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei wirksamem Zustandekommen eines vermittelten Hauptvertrages oder eines wirtschaftlich gleichwertigen Vertrages. Dies gilt nur dann nicht, wenn in dem Objekt- Exposé oder anderen Informationen des Maklers schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass die Vermittlungsleistung für das betroffene Objekt provisionsfrei erfolgt.
b. Wirtschaftlich gleichwertig ist ein Vertrag insbesondere dann, wenn er mit von dem ursprünglich angestrebten Vertrag abweichenden Bedingungen zustande kommt, sich in seiner Zielsetzung und seinen wirtschaftlichen Auswirkungen aber nur unwesentlich von diesem unterscheidet.
c. Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich Kopien der für die Feststellung und Bemessung der Maklerprovision wesentlichen Seiten des Hauptvertrages bzw. des wirtschaftlich mit einem Hauptvertrag gleichwertigen Vertrag zuzuleiten.
6. Höhe der Maklerprovision
a. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Objekt-Exposé.
b. Ist im Objekt-Exposé die Höhe der Maklerprovision nicht angegeben und wurde sie auch nicht anderweitig vereinbart, so gelten die nachfolgenden Provisionssätze des Maklers:
• 5,95 % des Gesamtkaufpreises bei Erwerb/Veräußerung von Haus- und Grundbesitz • 2,00 Nettokaltmieten bei Vermietung/Verpachtung von Wohnraum • 3,50 Monatsmiet- bzw. -pachtzinsen bei Vermietung/Verpachtung von Gewerberaum Die vorstehenden Provisionssätze verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Zahlungsbedingungen
a. Der Makler rechnet die Provision gegenüber dem Kunden ab. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
b. Die Zahlung hat ausschließlich durch Banküberweisung auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto des Maklers zu erfolgen.
c. Der Kunde kann gegen den Provisionsanspruch mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung auf unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Ansprüchen beruht.
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8. Zahlungsverzug
a. Für Mahnschreiben erhebt der Makler eine Mahngebühr von jeweils 7,00 €.
b. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt dem Makler unbenommen.
9. Objekt-Exposés
a. Der Makler erstellt die Objekt-Exposés auf der Grundlage der Informationen des Eigentümers, für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird. Objekt- Exposés können deshalb nicht ohne vorgängige eingehende Prüfung und Beurteilung der darin enthaltenen Informationen zur Grundlage einer Investitionsentscheidung gemacht werden. Die Prüfung und Beurteilung der in einem Objekt-Expose enthaltenen Angaben hat der Kunde auf eigene Rechnung selbst durchzuführen.
b. Objekt- Exposés enthalten ferner weder Zusicherungen noch Garantien, auf die eine Haftung des Maklers gestützt werden könnte. Dies gilt auch für alle sonstigen Informationen im Zusammenhang mit dem Maklervertrag, die dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in Textform mitgeteilt werden.
c. Die vollständige oder auszugsweise Veröffentlichung oder Weitergabe des übermittelten Exposés sowie der übrigen übermittelten Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Maklers zulässig. Gibt der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung das Exposé oder in sonstiger Weise übermittelte Informationen jeweils ganz oder auszugsweise an einen Dritten weiter und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das vom Makler angebotene Objekt, so schuldet der Kunde die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
d. Der Kunde ist im Falle der unberechtigten Veröffentlichung oder Weitergabe von übermittelten Dokumenten, Unterlagen und Informationen verpflichtet, den Makler von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese wegen etwaiger Falschinformationen oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Verbindung mit der Weitergabe bzw. Veröffentlichung der Dokumente, Unterlagen oder Informationen und Unterlagen gegen dem Makler geltend machen.
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10. Gesetzlich geforderte Informationen über eine Immobilie
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, dem Makler alle gesetzlich geforderten Informationen zur Vermarktung einer Immobilie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sollte der Auftraggeber dem Makler gesetzlich geforderte Informationen vorenthalten und der Makler aufgrund dessen von Dritten in Anspruch genommen werden oder sollten dem Makler aufgrund dessen Gebühren oder sonstige Kosten auferlegt werden, so wird der Auftraggeber den Makler von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Gebühren freistellen.
11. Vermarktung von Immobilien auf Online-Immobiliensuchplattformen
a. Sofern der Auftraggeber eine Vermarktung seiner Objekte auf Online-Immobiliensuchplattformen wie z.B. immowelt.de, immoscout.de oder auf der Online-Präsenz des weltweit agierenden Partner-Netzwerks des Maklers (bluehomes.com) beauftragt hat, ist der Makler berechtigt, die vom Auftraggeber überlassenen Dokumente, Unterlagen und Informationen auf den vereinbarten Immobiliensuchplattformen bzw. Onlinepräsenzen online zu stellen, wenn und soweit der Kunde der Veröffentlichung der Dokumente, Unterlagen und Informationen in einer gesonderten schriftlichen Erklärung, die auch in elektronischer Form erfolgen kann, ausdrücklich zugestimmt hat.
b. Der Makler wird die vom Auftraggeber übermittelten Dokumente, Unterlagen und Informationen nicht auf Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Diese Prüfung obliegt alleine dem Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Makler deshalb von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen etwaiger Falschinformationen oder wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter im Kontext der Veröffentlichung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dokumente, Unterlagen und Informationen gegen den Makler geltend machen.
c. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über alle Änderungen bezüglich der auf einer Online-Immobiliensuchplattform bzw. anderen Onlinepräsenz präsentierten Objekte zu informieren.
12. Haftung
Der Makler haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei Übernahme von Garantien.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Wenn der Makler durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Maklerleistung in Verzug geraten ist, wenn seine Maklerleistung infolge leichter Fahrlässigkeit unmöglich geworden ist oder wenn der Makler leicht fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, so ist die Haftung für darauf zurückzuführende Schäden des Kunden auf den vorhersehbaren, vertragstypisch eintretenden Schaden, beschränkt.
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Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Soweit Schadensersatzansprüche gegen William den Makler ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des Maklers.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen unberührt.
13. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die der Makler im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Maklervertrages bekannt gegeben werden, erfolgt in Gemäßheit mit den gesetzlichen Bestimmungen. Details können der Datenschutzerklärung des Maklers entnommen werden.
14. Gerichtsstand
a. Bei Verträgen mit Kaufleuten, zu deren Handelsgewerbe der Vertrag gehört, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen unterliegen die vertraglichen Beziehungen der Parteien ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
b. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Makler der Unternehmenssitz des Maklers.
15. Online-Streitbeilegung, Hinweis nach § 36 VSBG
a. Hat der Kunde einen Vertrag mit dem Makler als Verbraucher online oder auf sonstigem elektronischen Weg geschlossen, so kann er im Streitfalle seine Beschwerde per EMail an mvtutgut2018@gmail.com richten.
b. Unabhängig hiervon steht dem Kunden die Möglichkeit offen, eine europaweite Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu nutzen. Erreichbar ist die Streitbeilegungsplattform über http://ec.europa.eu/consumers/odr.
c. Der Makler ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
